Wenn Sie in Dänemark eine Arbeit bekommen haben, müssen Sie bei Told og Skat (Finanzamt) in Tønder oder Haderslev eine Personennummer - CPR-Nummer beantragen. Klicken Sie hier für den Antrag auf Personennummer - CPR-Nummer.
Wenn die Personennummer ausgestellt worden ist, wird eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und Ihnen zugeschickt. Diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Sobald die Personennummer ausgestellt worden ist, können Sie bei dem Borgerservice (Bürgerservice) eine Krankenversicherungskarte beantragen. Dort erhalten Sie auch das FORMULAR 106, das Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse in Deutschland abgeben müssen.
Nachdem das FORMULAR 106 von den deutschen Behörden bescheinigt worden ist, wird die Krankenversicherungskarte ausgestellt.
Sie müssen folgende Dokumentationen mitbringen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Pass oder Personalausweis
- Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunde der Kinder, wenn Sie Kinder haben
- Arbeitsvertrag
Darüber hinaus müssen Sie folgende Angaben machen und nachweisen können:
- Vollständiger Nahme
- Dänische Personennummer, wenn Sie sie bekommen haben
- Geburtsdatum sowie Geburtsort
- Ihre letzt angemeldete Adresse im Ausland
- Umzugsdatum / Ausreisedatum
- Künftige Adresse in Dänemark
- Familienstand
- Wenn Sie verheiratet sind, das Heiratsdatum und die Eintragungsbehörde
- Evtl. Mitgliedschaft der dänischen Volkskirche oder Mitgliedschaft einer evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinde im Ausland.
- Eigene Kinder, Ehegatten und Eltern, die nicht in der Anmeldung umfasst sind.
- Staatsangehörigkeit
Studenten
Studenten, die SU erhalten, erhalten von der SU-Styrelse eine Personennummer und eine Lohnsteuerkarte.













